Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Telekommunikations- und Netzwerkdienste

der Firma DSCC - DS ComputerConsult

§1 Zustandekommen des Vertrags

§2 Leistungsumfang

§3 Kündigung des Vertrages

§4 Pflichten des Nutzers

§5 Haftungsbeschränkung

§ 6 Haftung des Kunden

§ 7 Software- Warenlieferungen

§8 Zahlungsbedingungen

§ 9 Zahlungsverzug

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

§ 11 Nutzung durch Dritte

§ 12 Kundendienst

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz

§ 14 Gerichtsstand

§ 15 Schlußbestimmungen

  §1 Zustandekommen des Vertrags

1.Ein Vertrag über die Nutzung von Dienstleistungen der Firma DSCC - DS ComputerConsult kommt mit der Gegenzeichnung des Dienstleistungsvertrages der Vertragspartner zustande. Die Firma DSCC - DS ComputerConsult kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung, bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
2. Die Firma DSCC - DS ComputerConsult erhebt für Änderungen eine Bearbeitungsgebühr, die dem Aufwand entspricht.

§2 Leistungsumfang

1.Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Firma DSCC - DS ComputerConsult, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Firma DSCC - DS ComputerConsult zur Einsicht bereit. Sie kann ebenfalls gegen einen Unkostenbeitrag bei der Firma DSCC - DS ComputerConsult angefordert oder über elektronischen Weg abgerufen werden.
2. Die Leistungen der Firma DSCC - DS ComputerConsult werden auf der Grundlage von Homeservice erbracht.
3.Soweit die Firma DSCC - DS ComputerConsult kostenlose Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§3 Kündigung des Vertrages

1.Bei Verträgen ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar.
2.Die Kündigung muß der Firma DSCC - DS ComputerConsult mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem diese wirksam werden soll, zugehen.

§4 Pflichten des Nutzers

1.Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der Firma DSCC - DS ComputerConsult sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
· die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Firma DSCC - DS ComputerConsult die entstandenen Kosten zu erstatten;
· der Firma DSCC - DS ComputerConsult unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Vorausetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
· die Zugriffsmöglichkeit auf die Firma DSCC - DS ComputerConsult-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
· die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Firma DSCC - DS ComputerConsult erforderlich sein sollten;
· den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
· der Firma DSCC - DS ComputerConsult erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
· im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und beschleunigen; nach Angabe einer Störmeldung die der Firma DSCC - DS ComputerConsultdurch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag; der Firma DSCC - DS ComputerConsult innerhalb eines Monats:
· jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, anzuzeigen
· bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder bei Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, anzuzeigen
· jede Änderung des Kundennamens oder die Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Firma DSCC - DS ComputerConsult geführt wird, anzuzeigen
2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 10 genannten Pflichten, ist die Firma DSCC - DS ComputerConsult sofort und in den übrigen Fällen berechtigt, daß Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die Firma DSCC - DS ComputerConsult im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die Firma DSCC - DS ComputerConsult nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

§5 Haftungsbeschränkung

1 Schadensansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Firma DSCC - DS ComputerConsult wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2.Firma DSCC - DS ComputerConsult haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von Telekom AG und Firma DSCC - DS ComputerConsult anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der Firma DSCC - DS ComputerConsult gegenüber ihren Kunden entsprechend.
4.Sofern nicht andere Bestimmungen in diesem Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei
Schäden, die
· durch die Inanspruchnahme von Firma DSCC - DS ComputerConsult-Dienste
· durch die Übermittlung und Speicherung von Daten
· oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Firma DSCC - DS ComputerConsult nicht erfolgt ist,

der Höhe nach auf 500.00 DM beschränkt, soweit nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 1.Die Firma DSCC - DS ComputerConsult haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz von der Firma DSCC - DS ComputerConsult gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht worden sind.

§ 6 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Firma DSCC - DS ComputerConsult und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Firma DSCC - DS ComputerConsult-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.

§ 7 Software- Warenlieferungen

1 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von der Firma DSCC - DS ComputerConsult auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, indem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der Firma DSCC - DS ComputerConsult.
3.Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch die Firma DSCC - DS ComputerConsult durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Das Nutzungsrecht einer von Firma DSCC - DS ComputerConsult entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
5.Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung des Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, die Firma DSCC - DS ComputerConsult unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von der Firma DSCC - DS ComputerConsult keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und der Firma DSCC - DS ComputerConsult auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
7.Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist
oder wenn nach Auffassung der Firma DSCC - DS ComputerConsult eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechte droht, so hat die Firma DSCC - DS ComputerConsult das
Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
· den Vertragsgegenstand zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt,
· dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
· den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte verletzt oder und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
· den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
8. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einen vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der Firma DSCC - DS ComputerConsult gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
9. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die Firma DSCC - DS ComputerConsult, ist diese gesondert abzugelten.
10.Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Firma DSCC - DS ComputerConsult verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma DSCC - DS ComputerConsult unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
11 .Die Firma DSCC - DS ComputerConsult ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

§8 Zahlungsbedingungen

1.Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
2.Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Privatkunden werden bei der Firma DSCC - DS ComputerConsult nur gegen Einreichen der Genehmigung zum Lastschriftverfahren an das Internet angeschlossen.
4.Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma DSCC - DS ComputerConsult; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma DSCC - DS ComputerConsult als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma DSCC - DS ComputerConsult durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden bei Verbindung wertanteilsmäßig auf die Firma DSCC - DS ComputerConsult übergehen.
5. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.

§ 9 Zahlungsverzug

1.Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma DSCC - DS ComputerConsult berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma DSCC - DS ComputerConsult außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß die Firma DSCC - DS ComputerConsult eine höhere Zinsenlast nachweist.
3.Kommt der Kunde
· für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
· in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug,
so kann die Firma DSCC - DS ComputerConsult das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
1.Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt der Firma DSCC - DS ComputerConsult vorbehalten.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

1.Gegen Ansprüche der Firma DSCC - DS ComputerConsult kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
2.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma DSCC - DS ComputerConsult die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Telekom AG usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Firma DSCC - DS ComputerConsult oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der Firma DSCC - DS ComputerConsult autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat die Firma DSCC - DS ComputerConsult auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Firma DSCC - DS ComputerConsult, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Belieferung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgeben, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
· der Kunde nicht mehr auf die Firma DSCC - DS ComputerConsult-lnfrastruktur zurückgreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
· die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird,
oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
1.Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Firma DSCC - DS ComputerConsult liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Firma DSCC - DS ComputerConsult oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 11 Nutzung durch Dritte

1.Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Firma DSCC - DS ComputerConsult-Net durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Firma DSCC - DS ComputerConsult gestattet.
2.Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste des Firma DSCC - DS ComputerConsult-Net durch Dritte entstanden sind.

§ 12 Kundendienst

1.Die Firma DSCC - DS ComputerConsult wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen
(montags bis sonntags von 00:00 - 24:00 Uhr)
2.Zu diesem Zweck unterhält die Firma DSCC - DS ComputerConsult eine Hotline, die in der Regel zu den genannten Zeiten telefonisch oder rund um die Uhr per E-Mail erreicht werden kann.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz

1.Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma DSCC - DS ComputerConsult unterbreiteten Informationen als vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß die Firma DSCC - DS ComputerConsult seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3.Soweit sich die Firma DSCC - DS ComputerConsult Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Firma DSCC - DS ComputerConsult berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
4. Die Firma DSCC - DS ComputerConsult steht dafür ein, daß alle Personen, die von der Firma DSCC - DS ComputerConsult mit der Abwicklung vertraut werden, die
einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Firma DSCC - DS ComputerConsult-Datenschutzrichtlinie in Ihrer jeweils
gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste des Firma DSCC - DS ComputerConsult-Net nicht für Ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht,
werden Informationen über Ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 14 Gerichtsstand

1.Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit der Firma DSCC - DS ComputerConsult ist Duisburg.

§ 15 Schlußbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit der Firma DSCC - DS ComputerConsult. Sie gelten auch für alle zukünftigen Gerschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der Firma DSCC - DS ComputerConsult, bzw. der Dienste der Firma DSCC - DS ComputerConsult gelten die Bedingungen als angenommen.Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.